Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch,
den 10. Sepember 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
1. Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Lochau
(Nordast – innerorts);
Hier:
Anerkennung der Entwurfsplanung mit Durchführungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner öffentlichen Sitzung am
24.09.2013 den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau
(Nordast – innerorts) beschlossen. Die Maßnahme sei
unabweisbar, da sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet.
Mit Beschluss vom
17.12.2013 ist das Ingenieurbüro Fröhlich beauftragt worden, die
Kostenschätzung zu überarbeiten.
Auf die beiliegenden
Unterlagen des Büros Fröhlich vom 28.08.2014 wurde verwiesen. Herr Fröhlich und
Herr Götz waren in der Sitzung anwesend.
Die Förderunterlagen
für den Ausbau dieser Straße müssen bis Anfang September 2014 dem Staatlichen
Bauamt Amberg-Sulzbach vorliegen, damit die Maßnahme im Jahr 2015 berücksichtigt
werden kann. Die Mindestbreite für eine Förderung nach Art. 13 c FAG beträgt 4,75
m, punktuell kann diese jedoch unterschritten werden.
Die Gesamtkosten der
Maßnahme belaufen sich laut Entwurfsplanung vom 28.08.2014 auf 373.723,54 €.
Mögliche
Finanzierung:
Gesamtkosten 373.723,54
€
Anliegeranteil 186.861,77 €
(50
Prozent – wobei hier bei Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung
die
Trassenbreite hierfür mit berücksichtigt bzw. in Abzug gebracht
wird)
Anteil Gemeinde Pullenreuth
186.861,77 €
davon förderfähige
Kosten (prozentual) ca. 33.000,00
€
= zuwendungsfähige
Kosten 153.861,77
€
hierauf
ca. 55 Prozent Förderung
84.623,97 €
Zusammenfassung:
Gesamtkosten:
373.723,54 €
Anliegeranteil: 186.861,77
€
Eigenanteil Gemeinde Pullenreuth: 102.237,80
€
Förderanteil:
84.623,97
€
Die
genaue Entwurfsplanung mit Kostenberechnung kann gerne bei uns eingesehen
werden.
Beschluss: 12:0 GR-Markus
Hecht konnte wegen persönlicher Beteiligung nicht
mit
abstimmen
Der Gemeinderat Pullenreuth erkennt die
vorgelegte Entwurfsplanung des Büros für Tiefbautechnik Gerhard Fröhlich, Neusorg vom 28.08.2014 an und beschließt gleichzeitig die Durchführung
der Maßnahme aufgrund der Unabweisbarkeit (schlechter Zustand der Straße).
Das Büro wird beauftragt die Entwurfsplanung für die öffentliche
Kanal- und Wasserleitung zu fertigen.
Die Bauverwaltung hat die entsprechenden Förderunterlagen zu
erstellen und umgehend dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach vorzulegen.
Die Kassenverwaltung wird beauftragt, die Kosten im Haushalt 2015
mit zu berücksichtigen.
Der amtierende Bürgermeister wird ermächtigt die hierfür erforderlichen
Grundstücksverhandlungen zu führen.
2.
Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzepts
der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Auf Antrag vom
11.03.2013 erhielt die Gemeinde Pullenreuth im August
2013 eine
Stabilisierungshilfe
in Höhe von 50.000 €. Die Stabilisierungshilfe wurde zunächst als grundsätzlich
rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt.
Die Bewilligung der
Stabilisierungshilfe erfolgte mit der Auflage, dass die Gemeinde bis spätestens
Ende 2013 im Benehmen mit dem Landratsamt Tirschenreuth ein Haushaltskonsolidierungskonzept
gem. den Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen vom 01. Februar 2013
(10-Punkte-Katalog) mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit
zu erreichen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept soll in tabellarischer Form
konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten.
Außerdem wird es
unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde bei den Investitionen auf nur unabweisbare
Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit
möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Im Rahmen der Erstellung
des Haushaltskonsolidierungskonzepts sind die Investitionen auf das Notwendigste
zu beschränken und entsprechend der Dringlichkeit zu priorisieren. Die Möglichkeiten
zur Reduzierung der Ausgaben sind, auch hinsichtlich der freiwilligen Leistungen,
auszuschöpfen. Die Gewährung einer Stabilisierungshilfe setzt voraus, dass die Kommune
sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausschöpft.
Daraufhin wurde durch
den HFA Pullenreuth in der Sitzung am 16.10.2013 ein
Haushaltskonsolidierungskonzept
im Entwurf erarbeitet. Die endgültige Beschlussfassung über das
Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Pullenreuth
erfolgte durch den Gemeinderat in der Sitzung am 26.11.2013. Anschließend wurde
das Konzept dem Landratsamt Tirschenreuth mit Schreiben vom 04.12.2013 mit der
Bitte um weitere Veranlassung vorgelegt.
Mit Schreiben vom
15.04.2014 wurden für die Gemeinde Pullenreuth
weitere
Stabilisierungshilfen
von 500.000 € beantragt. Zur Ablösung von Darlehen in 2015 ist darin anteilig
ein Betrag von 304.200,41 € vorgesehen. Bedingt durch die am 23.07.2014 beschlossene
Kündigung eines KfW-Darlehens wurde im Nachgang eine Erhöhung der Summen in
Höhe der Restschuld von 10.528,00 € beantragt. Somit beträgt die Summe der möglichen
Darlehensablösungen in 2015 zusammen 314.728,41 €.
Zumindest in dieser
Höhe besteht aufgrund der Erfahrungen in 2013 durchaus eine Chance, ggf. im
Herbst 2014 weitere Stabilisierungshilfen zu erhalten, vorausgesetzt die
Gemeinde Pullenreuth erfüllt die Auflagen für die
besagten Stabilisierungshilfen.
Dies ist momentan
leider noch nicht der Fall. Mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom
30.07.2014 wird mitgeteilt, dass das übersandte Haushaltskonsolidierungskonzept
gegenwärtig noch nicht als ausreichend betrachtet werden kann. Ein
unzureichendes Haushaltskonsolidierungskonzept führt grundsätzlich zu einer
Rückforderung der gewährten Stabilisierungshilfe (2013 = 50.000 €) bzw. zum
Ausschluss weiterer Hilfen. Aus diesem Grund wird der Gemeinde Pullenreuth die Gelegenheit gegeben, vor der Sitzung des
Verteilerausschusses
im Herbst das Haushaltskonsolidierungskonzept nachzubessern und bis spätestens
29.09.2014 vorzulegen.
Für die Gemeinde Pullenreuth bedeutet dies im Einzelnen:
- Die Gemeinde hat
zwar ein Haushaltskonsolidierungskonzept anhand des
10-Punkte-Katalogs erstellt und beschlossen,
allerdings sind die
Konsolidierungsmaßnahmen bislang nicht
ausreichend. Durch die bisher
veranlassten Konsolidierungsmaßnahmen wird
der Haushalt nur geringfügig
entlastet. Die Anhebung der Hebesätze wurde
noch nicht beschlossen, sondern
auf die Jahre 2015 und 2016 verschoben; zudem
werden noch vergleichsweise
hohe freiwillige Leistungen gewährt. Die
Gemeinde wird gebeten, das
Haushaltskonsolidierungskonzept im Benehmen
mit dem Landratsamt zu
Überarbeiten (soll heißen: nach der
Überarbeitung soll das Konzept dem LRA zur
Stellungnahme vorgelegt werden).
- Es ist eine
Aufstellung der freiwilligen Leistungen nachzureichen, in der auch die
Defizite der defizitären Einrichtungen
aufgeführt werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass alle Ausgaben und Defizite
zu erfassen sind, die nicht den
Pflichtaufgabenbereich betreffen.
Dazu folgende Informationen:
a) Hebesätze der Gemeinde Pullenreuth
Mit Schreiben vom 26.08.2013 teilt die
Regierung der Oberpfalz mit, dass die
Gewährung einer Stabilisierungshilfe
voraussetzt, dass eine Kommune sämtliche
Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausschöpft. Insbesondere weist die Regierung in
diesem Zusammenhang auf die bislang
unterdurchschnittlichen Hebesätze der
Gemeinde Pullenreuth
bei der Grundsteuer A und B hin. Aus diesem Grund
wurde aufgrund GR-Beschluss vom 26.11.2013 folgender
Passus als
Absichtserklärung in das
Haushaltskonsolidierungskonzept mit aufgenommen:
- Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer
A in zwei Schritten von bisher
330 v. H. auf 345 v. H. ab 01.01.2015 und
auf 360 v. H. ab 01.01.2016 (jährliche
Mehreinnahmen ab 2016 ca. 4.000 €)
- Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer
B ab 01.01.2016 von bisher 330 v.
H. auf 345 v. H. (jährliche Mehreinnahmen
ab 2015 ca. 5.300 €)
Gem. Schreiben der
Regierung der Oberpfalz sollte die Anhebung der Hebesätze konkret beschlossen
werden. Nach Rücksprache mit Herrn Haller von der Regierung der Oberpfalz am
27.08.2014 wäre hierbei in Hinblick auf die Stabilisierungshilfen sehr
hilfreich, wenn von der schrittweisen Anhebung abgesehen und eine vollständige
Anhebung zum 01.01.2015 beschlossen wird.
Im
Haushaltskonsolidierungskonzept Ziffer 4.1 wurden die momentanen freiwilligen
Leistungen der
Gemeinde Pullenreuth aufgelistet. Der Gemeinderat
sollte die Kürzung weiterer freiwilliger Leistungen beschließen. Ggf. kann
in diesem
Zusammenhang auch auf die Bewirtschaftung der Turnhalle insbesondere wegen der
statischen Probleme eingegangen werden.
Ergänzend zum
Haushaltskonsolidierungskonzept ist eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen
nachzureichen, in der auch die Defizite der defizitären Einrichtungen
aufgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Ausgaben und Defizite
zu erfassen sind, die nicht den Pflichtaufgabenbereich betreffen.
Hierzu ergab eine
Rücksprache mit Herrn Haller von der Regierung der Oberpfalz, dass diese
Feststellung auf Anweisung des Staatsministeriums bei allen Gemeinden mit Nachbesserung
des Haushaltskonsolidierungskonzepts enthalten ist. Es handelt sich damit eher
um eine pauschale Feststellung ohne konkreten Bezug auf die Gemeinde Pullenreuth.
Dennoch sollte die
Aufstellung der freiwilligen Leistungen um die Defizite der Einrichtungen ohne
Pflichtaufgaben ergänzt werden.
Anlage defizitäre
Einrichtungen:
Bewirtschaftung
Festplatz Pullenreuth:
Ausgaben
2013 360,24
€
Einnahmen
0,00
€
Defizitanteil
Gemeinde Pullenreuth 360,24 €
Bewirtschaftung der Turnhalle Pullenreuth:
Ausgaben
2013 9.441,58
€
davon
Kostenübernahme durch TUS Pullenreuth 50 % 4.720,79 €
Defizitanteil
Gemeinde Pullenreuth 4.720,79
€
Beschluss a: 11:2
GR-Hans Wopperer und GR-Stephan Heindl stimmten gegen
diese
Erhöhung der Hebesätze
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab
01.01.2015 von bisher 330 v. H. auf 360
v. H. erhöht. Dadurch werden jährliche
Mehreinnahmen von ca. 4.000 € erwartet.
der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab
01.01.2015 von bisher 330 v. H auf 345
v. H. erhöht. Dadurch werden jährliche
Mehreinnahmen von ca. 5.300 € erwartet.
Die Erhöhungen sind in der Haushaltssatzung
2015 zu berücksichtigen.
Beschluss b: 13:0
Als
freiwillige Leistungen sollen künftig des wegfallen:
Die
Übernahme der Kindergartengebühr für die ersten drei Monate 2.500,-
Der
Pauschalzuschuss an das BRK
200,-
Die
Aufwendungen für zwei E-Bikes 1.200,-
Der Zuschuss für die Mäharbeiten an den TUS Pullenreuth 800,-
sowie ein selbiger für Mäharbeiten an die
Jugend Trevesen 500,-
soll
künftig gegen Rechnung umgeschichtet werden da sich
hier die Gemeinde höhere Eigenkosten
einsparen kann.
Die
dadurch gemachten Einsparungen der freiwilligen Leistungen belaufen sich
dadurch
auf insgesamt 5.200,-.
Beschluss
b: 13:0
Die als Anlage defizitäre Einrichtungen
beigefügte Aufstellung über die freiwilligen
Leistungen mit defizitären Einrichtungen wird
anerkannt.
3. Resolution gegen Fracking
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2014 die Verwaltung um Ausarbeitung einer Resolution gegen das Fracking gebeten.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.07.2014 bereits selbst einstimmig eine Resolution gefasst. Diese ist Grundlage des Beschlussvorschlags.
Beschluss 1: 13: 0
Resolution:
Die Gemeinde Pullenreuth
schließt sich der Resolution des Kreistages des Landkreises Tirschenreuth, vom
21.07.2014 an. Diese Resolution lautet wie folgt:
- Der Kreistag des Landkreises
Tirschenreuth fordert die Deutsche
Bundesregierung auf, die Methoden des
Fracking zur Gewinnung von
Schiefergasen vor allem wegen der
befürchteten langfristigen
Umweltbelastungen sowie der
Gefährdung des Trinkwassers abzulehnen.
- Die Bayerische Staatsregierung wird
gebeten, weiterhin Fracking zur
Gewinnung von Öl und Gas abzulehnen
und sich hier entsprechend bei der
Bundesregierung einzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diese Resolution an die Bundesregierung und an die Bayerische Staatsregierung
zu leiten.
4.
Abschreibung von Wiederbeschaffungszeitwerten bei der Kalkulation kommunaler
Benützungsgebühren
Sachverhalt:
Am 1. August 2013 ist das Gesetz zur Änderung
des Kommunalabgabengesetztes (KAG) vom 08. Juli 2013 in Kraft getreten. Bei
einem Inhouse-Seminar im Landratsamt Tirschenreuth am
29.04.2014 referierte Frau Dr. Thimet vom Bayerischen
Gemeindetag über diese Neuerung des Wiederbeschaffungszeitwertes.
Mit dieser Gesetzesänderung des KAG wird den
Kommunen ermöglicht, künftig bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für
ihre – insbesondere
leitungsgebundenen - Einrichtungen nicht mehr
nur von Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern alternativ auch von
Wiederbeschaffungszeitwerten abzuschreiben, um so finanzielle Reserven für künftig
entstehenden Kostenaufwand zu bilden.
Nach bisheriger Rechtslage konnten Träger
kommunaler Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtungen bei der
Gebührenfinanzierung für diese kostendeckenden Bereiche kaum finanzielle
Reserven für künftig entstehenden Kostenaufwand bilden. In die Kalkulation der
Benutzungsgebühren durften nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAG lediglich die
Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten einfließen, die
nicht bereits über Beiträge oder sonstige Entgelte gedeckt sind. Die
Gebühreneinnahmen orientierten sich eher an den Kosten der Vergangenheit als
nach den aktuellen oder künftigen Kosten.
Die Abschreibung von Wiederbeschaffungszeitwerten
wird gesetzestechnisch dadurch ermöglicht, dass in Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG die
Worte „von den Anschaffungs- und Herstellungskosten“ gestrichen werden, an
dieser Stelle also keine ausschließliche Pflicht zur Abschreibung von
Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr statuiert wird und zudem in Art. 8
Abs. 3 Satz 2 KAG (der bisherige Satz 2 ist nun unverändert Satz 3) ein
Wahlrecht zwischen den beiden Abschreibungsmethoden (Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder
Wiederbeschaffungszeitwerte) geschaffen wird.
Für die Einrichtungsträger besteht ein
Wahlrecht zwischen einer Abschreibung von
Anschaffungs- und Herstellungskosten oder
einer Abschreibung von Wiederbeschaffungszeitwerten. Die Bildung von
finanziellen Reserven ist freiwillig.
Es besteht keine Veranlassung,
Einrichtungsträgern, die bisher gut und vorausschauend gewirtschaftet haben und
bei denen kein schwer zu bewältigender Finanzierungsaufwand absehbar ist, zu
abschreibungsbedingten Gebührenerhöhungen zu zwingen.
Sollte künftig auf den
Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden, so müsste zunächst
grundsätzlich zum Ende jeden Jahres für jedes Anlagegut der aktuelle Wiederbeschaffungszeitwert
ermittelt und darauf die kalk. Abschreibung festgesetzt werden.
Ausnahmsweise könnte bei entsprechender
Beschlusslage auch auf einzelne ausgewählte Anlagegüter nach der
Wiederbeschaffungszeitwertmethode abgeschrieben werden.
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der
Abschreibung von Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder von Wiederbeschaffungszeitwerten
Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen der Gemeinde und könnte für jeden
Kalkulationszeitraum neu getroffen werden.
Zur Information:
Bereits im Jahr 2004 wurde den Gemeinden die
Möglichkeit gegeben, auf
zuwendungsfinanzierte Investitionskosten bei
den kostenrechnenden Einrichtungen wie Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtungen abzuschreiben. Diese zusätzlichen Abschreibungserlöse
auf Zuwendungen sollten in eine Sonderrücklage eingestellt und für künftige
Investitionen verwendet werden.
Diese Abschreibungsmöglichkeit auf zuwendungsfinanzierte
Investitionskosten bei der Entwässerungseinrichtung wurde bereits von dem
Gemeinderat Pullenreuth laut Protokoll vom 26.07.2004
abgelehnt.
Beschluss: 13: 0
Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass bei den
kostenrechnenden
Einrichtungen der Gemeinde Pullenreuth die kalk.
Abschreibungen aufgrund der
Anschaffungs- und
Herstellungskosten ermittelt werden. Die bereits seit mehr als 10 Jahren mögliche
Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Investitionen wurde mit Beschluss vom 26.07.2004
abgelehnt. Mit Wirkung ab 01.08.2013 kann aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr
alternativ auch auf den Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden. Damit können
finanzielle Reserven für künftige Investitionen (z. B. Erneuerung der Kanal-
und Wasserleitung, Sanierung Leichenhaus) gebildet und bei Bedarf in späteren
Jahren verwendet werden. Dadurch ergibt sich eine Gebührenentlastung für
nachfolgende
Generationen zu Lasten der aktuellen
Gebührenzahler. Der Gemeinderat Pullenreuth steht der
Festsetzung einer zusätzlichen Abwasser-, Wasser- bzw. Bestattungsgebühr zur Ansammlung
finanzieller Reserven für künftige Investitionen grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Verwaltung wird aus diesem Grund gebeten, detaillierte Berechnungen vorzunehmen.
5. Ausbau der GV-Straße Arnoldsreuth–Pullenreuth BA I (Zur Hammerleite)
Hier: Festlegung der Fälligkeiten für den
Straßenausbaubeitrag
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Erneuerung/
Verbesserung der Straße „Zur Hammerleite“ (inkl. Straßenbeleuchtung) einen
Straßenausbaubeitrag.
Aufgrund des
Ausschreibungsergebnisses und dem damit verbundenen beitragsfähigen Aufwand
ergibt sich derzeit ein Betrag von ca. 375.000,00 €.
Diese Straße wird als
Haupterschließungsstraße eingestuft (in Absprache mit Landratsamt Tirschenreuth).
Somit trägt die Gemeinde Pullenreuth nach der
aktuellen Ausbaubeitragssatzung 50 Prozent, 50 Prozent werden auf die Anlieger
umgelegt.
Anteil der Gemeinde: 187.500,00
€
Anteil der Anlieger: 187.500,00
€
Erhebung von Vorausleistungen:
Die Gemeinden können zur Deckung
ihres Aufwandes Vorausleistungen erheben. Die Erhebung von Vorausleistungen
setzt voraus, dass mit der Baumaßnahme bereits begonnen wurde. Die
Vorauszahlung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen.
Einstufung Straßentyp:
Straße im Sinne der Einordnung
nach der Ausbaubeitragssatzung in eine Straßenklasse ist der nach natürlicher
Betrachtungsweise, abzugrenzende in sich einheitliche Straßenzug, nicht aber
ein abzurechnendes Straßenteilstück.
Es wird wie folgt
unterschieden:
1. Anliegerstraßenstraßen:
Anliegerstraßen liegen dann vor,
wenn mehr als 50 % des Gesamtverkehrs Anliegerverkehr ist. Sie sind dadurch
definiert, dass auf ihnen überwiegend Anliegerverkehr erfolgt, wobei als Anliegerverkehr
derjenige Verkehr anzusehen ist, der zu diesem Grundstücken hinführt oder von
ihnen ausgeht. Durch ein Gewerbe, Kindergarten oder Schule ausgelöster Verkehr,
aus einem überörtlichen Einzugsgebiet begründet zwar ein höheres
Verkehrsaufkommen, aber betrifft rein den Anliegerverkehr (nicht überörtlicher
Durchgangsverkehr).
An der Einstufung als
Anliegerstraße kann auch der zulässige landwirtschaftliche Durchgangsverkehr zur Bewirtschaftung der sich
im Außenbereich anschließenden Felder nichts ändern; dadurch wird der
Straßenzug weder zur Haupterschließungs- noch zur Hauptverkehrsstraße.
2.
Haupterschließungsstraßen:
Haupterschließungsstraßen sind
Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem
durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind.
Bei Haupterschließungsstraßen
erweisen sich Anlieger- und Durchgangsverkehr in etwa als gleichgewichtig.
3. Hauptverkehrsstraßen:
Hauptverkehrsstraßen sind
Straßen, die ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und
überörtlichen Verkehr und dem Durchgangsverkehr dienen (ca. 75 % des
Verkehrsaufkommens).
Beitragsfähiger Aufwand:
Zu dem beitragsfähigen Aufwand
gehören:
- Straßenbauarbeiten
- Straßenentwässerung
- Fahrbahndecke Brücke
(Brückenbauwerk selbst nicht beitragsfähig)
- Grunderwerb
- Vermessung
- Baunebenkosten
Der Bauzeitenplan lag zur
Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die Leistungen sind laut
Leistungsverzeichnis bis zum 30.05.2015 fertigzustellen.
Die Erstellung der
Schlussbescheide kann erst nach Vorliegen aller Rechnungen erfolgen.
Aus Erfahrungswerten kann man
davon ausgehen, dass die Zustellung der Schlussbescheide Juli/August 2015 erfolgen
könnte.
Beschluss: 13: 0
Der Straßenausbaubeitrag für die
Erschließungsanlage „Zur Hammerleite“ wird wie folgt erhoben:
1. Rate fällig zum 31.10.2014 30 %
2. Rate fällig zum 30.04.2015 50 %
Schlussrechnung fällig zum 30.09.2015 20 %
6. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Lochau-Neuhof
Hier: Beschluss
BUA vom 16.07.2014
Sachverhalt:
Herr Stephan Plannerer hat in der
öffentlichen BUA-Sitzung am 16.07.2014 den Antrag gestellt, die
Gemeindeverbindungsstraße Lochau-Neuhof zu
verbreitern. Auf das beiliegende Eingabeblatt wird verwiesen.
Der BUA fasste daraufhin
folgenden Beschluss:
„Der Sanierungsvorschlag laut Anlage im Protokoll soll in der
nächsten Gemeinderatssitzung eingehender bzgl. der weiteren Vorgehensweise
beraten werden. Im Vorfeld ist seitens der Verwaltung zu klären, ob ggf. Fördermöglichkeiten
für die Maßnahme abgerufen werden können.“
Dieser Straßenabschnitt ist als
Gemeindeverbindungsstraße eingestuft und könnte evtl. über § 2 GFVG
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden (ca. 45 – 50 Prozent der
förderfähigen Kosten). Als Maßnahmenträger muss die Gemeinde Pullenreuth auftreten, eine öffentliche Ausschreibung ist
erforderlich.
Des Weiteren muss mit dem
Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach die Ausbauart abgestimmt werden.
Im Haushalt 2014 sind für die
Maßnahme keine Kosten veranschlagt.
Soweit der Gemeinderat Pullenreuth diese Maßnahme weiter verfolgen will, sollte
zumindest eine Vorplanung für die weiteren Gespräche beim Staatlichen Bauamt
Amberg-Sulzbach und der Regierung der Oberpfalz zwecks Fördermöglichkeiten
vorliegen.
Beschluss: 12: 0
GR-Plannerer Stefan stimmt als Antragssteller nicht mit ab
Das Ing.-Büro Fröhlich, Neusorg wird beauftragt Ingenieurleistungen
(Verkehrsanlagen) bis zur Leistungsphase 2 – Honorarzone II (Vorplanung)
durchzuführen. Auf dieser Basis wird mit den Fachbehörden (Staatliches Bauamt
Amberg-Sulzbach, Regierung der Oberpfalz) Kontakt aufgenommen (Fördersatz,
Ausbauart). Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung
vorgelegt.
Aus Planungstechnischen Gründen
muss die Gemeinde Neusorg dahingehend mit eingebunden
werden als das sie sich erklärt, wie sie sich das weitere Vorgehen im Bereich
von Weihermühle mit ihren maroden Brücken bzw. wie sie sich künftig die dortige
Verkehrsregelung vorstellt.
Die Ingenieurkosten sind im
Nachtragshaushalt 2014 einzuplanen.
7. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Höll-Neusorg;
Hier: Beschluss
BUA vom 16.07.2014
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2014 unter dem
Tagesordnungspunkt „Straßenunterhalt 2014“ folgenden Beschluss:
„Ferner ist die Straßenbaumaßnahme GVS Höll-Neusorg
für die Zukunft als Straßenvollausbau zu forcieren, da sich hier eine reine
Sanierungsmaßnahme als unwirtschaftlich herausgestellt hat. Die Verwaltung wird
hierzu gebeten, die entsprechenden Fördermittel noch zu prüfen.“
Dieser Straßenabschnitt (Brücke Neusorg bis Staatsstraße 2177) ist als
Gemeindeverbindungsstraße eingestuft und könnte evtl. über § 2 GFVG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
gefördert werden (ca. 45 – 50 Prozent der förderfähigen Kosten). Als
Maßnahmenträger muss die Gemeinde Pullenreuth
auftreten, eine öffentliche Ausschreibung ist erforderlich.
Des Weiteren muss mit dem
Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach die Ausbauart abgestimmt werden.
Beschluss: 13: 0
Ein Ing. Büro wird beauftragt
Ingenieurleistungen (Verkehrsanlagen) bis zur Leistungsphase 2 – Honorarzone II
(Vorplanung) durchzuführen. Auf dieser Basis wird mit den Fachbehörden
(Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach, Regierung der Oberpfalz) Kontakt
aufgenommen (Fördersatz, Ausbauart). Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur weiteren
Entscheidung vorgelegt.
Die Ingenieurkosten sind im
Nachtragshaushalt 2014 einzuplanen.
8. Dorferneuerung Pullenreuth; Sanierung und
gemeinschaftliche Nutzung
des ehemaligen Schulhauses in Lochau
Hier:
Außenanlagen – Antrag DG Lochau e. V. vom 15.07.2014
Sachverhalt:
Es wird auf das beiliegende
Schreiben der Dorfgemeinschaft Lochau e. V. vom
15.07.2014 verwiesen.
Die Vereinbarung zwischen der
Gemeinde Pullenreuth und der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth sah für die Sanierung und gemeinschaftliche
Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau eine
Kostenannahme von 147.400,00 € vor (davon Förderung von 50 % - 73.700,00 €).
Für diese Maßnahme wurde am
15.05.2014 der Verwendungsnachweis an das Amt für Ländliche Entwicklung zur
Prüfung und Auszahlung der Fördersumme vorgelegt. Laut Abrechnung betragen die
Gesamtausgaben 126.259,55 €, zusätzlich werden von Seiten des Amtes für Ländliche
Entwicklung die Eigenleistungen (4.686,50 Stunden) noch vergütet/entschädigt.
Für die Aufwertung/Erneuerung der
Außenanlagen hat der Gemeinderat Pullenreuth in
seiner Sitzung am 17.12.2013 einer Kostenberechnung von 44.369,15 € zugestimmt.
Hiervon trägt das Amt für Ländliche Entwicklung einen Anteil von 60 % (=
26.621,49 €), des Weiteren werden die Eigenleistungen wieder separat
vergütet/entschädigt.
Bis zur Erstellung der
Sitzungsvorlage lagen noch nicht alle Schlussrechnungen für die Außenanlagen vor,
aufgrund der Ausschreibungen und Kostenansätze sind Gesamtausgaben von ca.
38.000,00 € zu erwarten.
Frau Bock vom Amt für Ländliche
Entwicklung hat für die Restausgaben (Backofen, Versetzung Hydrant und Sanierung
Buswartehäuschen) eine Förderung von mindestens 50 % wieder in Aussicht
gestellt.
Für die Sanierung des ehemaligen
Schulhauses Lochau wurden in 2010 bis 2014 Ausgaben von
zusammen 127.400 € sowie eine Förderung von 73.700 € veranschlagt. Auf den Ausgabeansatz
wurden bisher Ausgaben von zusammen 126.924,16 € verbucht. Die
Ausgabeeinsparung beträgt 475,84 €. Gleichzeitig wurden bisher Zuwendungen von
38.000 € vereinnahmt. Aufgrund der angefallenen Kosten sowie der geleisteten
Eigenleistungen von 4.686,50 Stunden wird davon ausgegangen, dass die
veranschlagte Gesamtförderung von 73.700 € erreicht wird.
Finanzielle Beurteilung:
Für die Aufwertung/Erneuerung der
Außenanlagen wurden lt. Kostenberechnung Ausgaben von ca. 44.300 € (incl. Wert
der Eigenleistung) erwartet. Im Haushalt 2014 wurden für die Außenanlagen Ausgaben
von 33.000 € (ohne Eigenleistung) sowie Zuwendungen von 60 % (= 19.800 €)
veranschlagt.
Aufgrund der Kostenfortschreibung
werden aktuell Ausgaben von zusammen
ca. 38.000 € (ohne Eigenleistung)
erwartet. Dies bedeutet zunächst Mehrkosten von ca. 5.000 €. Nachdem für die
Erneuerung der Außenanlagen Zuweisungen von
ca. 26.600 € (incl.
Eigenleistungen) zugesagt wurden, ergeben sich gleichzeitig Mehreinnahmen von
voraussichtlich ca. 6.800 €.
Für die Errichtung eines
Backofens, die Versetzung eines Hydranten und für die Sanierung des bestehenden
Buswartehäuschens werden Ausgaben von ca. 8.200 € erwartet. Gleichzeitig wird eine
Bezuschussung von 50 % zugesagt.
Damit ergibt sich folgende Berechnung:
Einsparungen bei Sanierung des
ehemaligen Schulhauses - 475,84 €
Mehrkosten für die Erneuerung der
Außenanlagen ca. 5.000,00 €
abzüglich zusätzliche Zuweisungen
für Außenanlagen - 6.800,00 €
zuzüglich Mehrkosten durch
Backofen, Hydranten, Buswartehäuschen +
8.200,00 €
abzüglich Förderung von 50 % -
4.100,00 €
Finanzierungsbedarf 1.824,16
€
Die Mehrausgaben sowie
Mehreinnahmen könnten in einem 1. Nachtragshaushalt 2014 berücksichtigt werden.
Beschluss: 13: 0
Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt aufgrund der Einsparungen bei der
Gesamtmaßnahme und den geleisteten ehrenamtlichen Stunden den Antrag der
Dorfgemeinschaft Lochau e. V. vom 15.07.2014 zu.
Weiterhin wird der
Dorfgemeinschaft Lochau e. V. mitgeteilt, dass
weitere Maßnahmen am Dorfhaus bzw. im Ortsteil Lochau über ein eigenes Dorferneuerungsverfahren
abgewickelt werden müssen.
9. Straßenunterhaltsmaßnahmen 2014/2015
Hier:
Festlegung der Ausführung
Sachverhalt:
Der GR Pullenreuth
hat in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2013 beschlossen, dass die Maßnahmen Neuköslarn (Parkplatz Richtung Neuköslarn),
GVS Neusorg- Pullenreuth
(Höhe Haidelfurth nach Brücke) sowie die GVS
Haselbrunn (bei Pumpstation) im Zuge des bereits geplanten Straßenunterhalts im
Jahr 2014
durchgeführt werden sollen.
Hierzu wurden zwischenzeitlich
durch die Bauverwaltung der VGem Neusorg
in Zusammenarbeit mit einer Asphaltfachfirma sowie mit der 2. Bürgermeisterin
Frau Hawranek die o.g. Straßenunterhaltsmaßnahmen vor Ort besichtigt.
Dabei wurden Sanierungsvorschläge
mit entsprechenden Kostenschätzungen entsprechend ausgearbeitet.
Während der Beratung zum TOP ist
dem Gemeinderat aufgefallen, dass bei diesen Sanierungsvorschläge
ein Zwei-Schichten Verbund (Asphalt-Tragschicht mit einer Asphalt-Deckschicht) zu Grunde
gelegt wurde. Seitens der Gemeinderates wurde in Erwägung gezogen diese
Maßnahmen im Einschicht-Verfahren mit einer Asphalt-Trag/Deckschicht herstellen
zu lassen um vielleicht dadurch ein günstigeres Angebot zu erhalten.
Beschluss: 13: 0
Dieser
TOP wurde daraufhin vertagt.
Die
Bauverwaltung wurde beauftragt, hierzu weitere Angebote einzuholen.
10. Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich von Beschlüssen des
Gemeinderates
anstelle von
beschließenden Ausschüssen
Sachverhalt:
Bei Grundstücksgeschäften in den
Mitgliedsgemeinden der VGem wird die Angelegenheit eigentlich stets vom Gemeinderat
entschieden, weil es sich bei Gemeinden
unserer Größenordnung auch meist um Angelegenheiten grundsätzlicher Art handeln wird.
Das Notariat in Kemnath hat uns diesbezüglich auf folgende Problematik
aufmerksam gemacht:
Da wir in § 8 Abs. 3 Nr. 2 b)
unserer Geschäftsordnung (GeschO) den beschließenden
BUA zuständig für „Grundstückangelegenheiten der Gemeinde einschließlich
Ausübung von Vorkaufsrechten“ erklärt haben, wäre es denkbar, dass im Falle
einer Entscheidung durch den GR kein gültiger Beschluss vorläge; damit könnte
das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam sein.
Nun wurde die Sache dem
Landratsamt (LRA) vorgelegt. Ohne die vom LRA für und gegen eine mögliche
Entscheidung durch den GR (anstelle des laut GeschO
zuständigen BUA) genannten Argumente hier im Einzelnen aufzulisten, wird hier
das Ergebnis des LRA nachfolgend in aller Kürze dargestellt:
Laut LRA ist es so, dass eine
gerichtliche Klärung noch ausstehe, aber der
überwiegende Teil der Literatur sowie auch das Bayerische Staatsministerium
des Innern
es für zulässig ansehen, dass der Gemeinderat im Einzelfall bestimmte
Angelegenheiten an sich ziehe, obwohl sie einem beschließenden Ausschuss
übertragen wurden. Dieser Ansicht schließt sich das Landratsamt an.
Weil nun aber davon die Rede ist,
dass der GR „im Einzelfall“ die Angelegenheiten an sich ziehen könne, ist die
Lage trotzdem etwas ungewiss. Denn zum einen ist bei uns regelmäßig der GR mit
der Sache befasst, zum anderen könnte jeweils der Fall vorliegen, dass gerade die
aktuelle Sache keine Entscheidung durch den GR rechtfertige. Hier schlägt nun
unser Notar vor, zur Sicherheit folgende Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen:
„Dem Gemeinderat bleibt es unbenommen an Stelle des Ausschusses einen Beschluss
zu fassen“. Das Landratsamt erhebt hiergegen keine Einwände.
Nur der Vollständigkeit halber
folgende Anmerkung: Diese Formulierung gilt dann für alle Fälle, in denen der
GR anstelle eines beschließenden Ausschusses beschließt, nicht nur für Grundstücksangelegenheiten.
Um die theoretisch denkbare
Gefahr eines schwebend unwirksamen
Rechtsgeschäfts
auszuschließen, sollte dem Vorschlag des Notariats entsprochen und dem unten angeführten
Beschlussvorschlag entsprochen werden.
Beschluss: 13: 0
§1 Abs. 1 der Geschäftsordnung
für den Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth wird um folgenden
Satz 2 ergänzt:
„Dem Gemeinderat bleibt es
unbenommen an Stelle des Ausschusses einen Beschluss zu fassen.“
11. Informationen
a) Bgm.
Kraus informierte u. a. über den aktuellen Ausgabenstand für den
Winterdienst.
So wurde wurde mitgeteilt, dass für den Winterdienst im Haushalt
2014 Mittel
von 50.000 € veranschlagt wurden.
Zusätzlich konnten aus dem Vorjahr 2013
Haushaltsreste von 2.530,81 € übertragen
werden. In der Summe ergeben sich
Haushaltsmittel von 52.530,81 €. Darauf
wurden bisher Ausgaben von 14.909,15 €
verbucht. Somit stehen noch
Haushaltsmittel von 37.621,66 € zur Verfügung.
Fraglich ist
jedoch, welche Winterdienstkosten noch im restlichen Haushaltsjahr
2014 (Monate November, Dezember)
anfallen.
b) Bauantrag:
Erweiterung Milchviehstall und Neubau einer Güllegrube in
95704 Pullenreuth,
Flurstück 150, Gemarkung Höll und Haid
Da im August keine Sitzung war, hat der
1. Bgm. im Wege einer Eilentscheidung
am 28.07.2014 diesem Bauvorhaben
zugestimmt.
c) Über
die erledigten Arbeiten des Bauhofs berichtete, da sich der 1. Bgm. Herr
Kraus im Urlaub befand, 2.
Bürgermeisterin Gabi Hawranek. So konnten, da sich
auch die Gemeindearbeiter im Urlaub
befanden und faktisch jeweils nur eine
Arbeitskraft anwesend war, nur relativ wenige und
geringfügige Arbeiten erledigt
werden.
Eigene Anmerkung dazu:
Es wird dringen Zeit sich über eine
Personelle Verstärkung unseres Bauhofes
ernsthaft Gedanken zu machen. Zumal es
doch auch Wahlprogramm aller
Politischen Fraktionen war!
12. Anfragen
Anscheinend wegen der vielen TOP und der
schon sehr lange andauernden
Sitzung kamen keine Großartigen Anfragen
mehr zur Sprache.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin
(Schriftführer)
Herr
Regner Josef (Kämmerer)
Ing.Büro: Herr Fröhlich Gerhard und
Herr Götz Harald
Presse: Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Spörrer
Johann, Pullenreuth
Herr Postner Alfred, Lochau
Herr Hecht
Albert, Lochau
Herr Hecht
Gerhard, Lochau
Frau Hecht Christine
(Seebauer), Lochau
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: im Anschluss an die öffentliche
GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, und 4 ordentlich der
Wegfall der Gründe für
die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
3. Elternbefragung im
Kinderhaus Steinwaldzwerge;
hier: Anonyme Auswertung
Sachverhalt:
In Art. 19 des
Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindergarten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung
anderer Gesetze – Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz und Änderungsgesetz
(BayKiBiG und ÄndG) sind
die Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen festgelegt.
Der Förderanspruch
in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (Art. 18 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Alternative
2) setzt voraus, dass der Träger
1. eine
Betriebserlaubnis nachweisen kann,
2. geeignete
Qualitätssicherungsmaßnahmen durchfuhrt, d.h. die pädagogische
Konzeption der Kindertageseinrichtung in
geeigneter Weise veröffentlicht, sowie
eine Elternbefragung oder sonstige,
gleichermaßen geeignete Maßnahme der
Qualitätssicherung jährlich durchführt,
3. die Grundsatze
der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und
Erziehungsziele (Art. 13) seiner eigenen
träger- und einrichtungsbezogenen
pädagogischen
Konzeption zugrunde legt,
4. die Einrichtung
an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden die Woche
öffnet,
5. die
Elternbeitrage entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6
staffelt, diese für Kinder ab dem
vollendeten dritten Lebensjahr bis zur
Einschulung nicht nach Alter oder Dauer der
Einrichtungszugehörigkeit
differenziert festsetzt und sie für Kinder
im Kindergartenjahr im Sinn des Art. 23
Abs. 3 Satz 1 in der
Hohe des staatlichen Zuschusses ermäßigt,
6. den
vollständigen Förderantrag bis spätestens 30. April des auf den
Bewilligungszeitraum (Art. 26 Abs. 1 Satz
3) folgenden Jahres stellt,
7. die Aufnahme
eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Sitzgemeinde der Einrichtung binnen drei
Kalendermonaten der
Aufenthaltsgemeinde oder in den Fallen des Art.
18 Abs. 1 Satz 2 dem örtlich
zuständigen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe in Textform anzeigt,
8. die aktuellen
Daten für die Kind-bezogene Förderung unter Verwendung des vom
Freistaat kostenlos zur Verfügung
gestellten Computerprogramms jeweils zum
15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober
jeden Jahres an das zuständige
Rechenzentrum meldet,
9. auf die Förderung
nach diesem Gesetz durch Aushang an geeigneter Stelle
Hinweist,
10. die
Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsvorschriften beachtet.
Um den Fördervoraussetzungen
gerecht zu werden, bedarfsgerecht planen zu können und die Einrichtung den
Wünschen und Bedürfnissen der Eltern entsprechend gestalten zu können, wurde im
Betreuungsjahr 2013/2014 eine Elternbefragung durchgeführt.
Die Befragung war
freiwillig und erfolgte anonym. Es wurde an die Eltern der 57 Kinder, die das Kinderhaus
Steinwaldzwerge im Betreuungsjahr 2013/2014 besuchten, Fragebogen verteilt. Bis
zum 15. Juli 2014 wurden 36 Fragebogen ausgefüllt zurückgegeben. Es wurden zum
Teil mehrere Möglichkeiten ausgewählt.
Beschluss:
Die
Sitzungsvorlage dient zur Diskussionsgrundlage und zur Information für den
Gemeinderat Pullenreuth.
4. Rahmenvertrag für
Kanal- und Wasserunterhalt;
hier: Verlängerung oder Neuausschreibung
Sachverhalt:
Die Kanal- und Wasserunterhaltsarbeiten im
Gemeindebereich Pullenreuth werden durch die Fa.
König aus Neuweiher ausgeführt. Der bestehende Vertrag (Laufzeitbeginn
01.04.2009) verlängert sich im Einvernehmen beider Parteien dabei jeweils um 1
weiteres Jahr, d.h. die nächste Kündigungsmöglichkeit für die Gemeinde wäre zum
01.04.2015.
In einer Bürgermeisterrunde wurde zur Thematik
vorgeschlagen, dass der Gemeinderat rechtzeitig vor Ablauf von 6 Jahren nach
dem ursprünglichen Vertragsbeginn informiert werden soll, ob eine weitere
Verlängerung oder aber eine Neuausschreibung vorgenommen werden soll. Der
Gemeinderat sollte dabei auch festlegen, wieviel Jahre (Vorschlag: 6 Jahre) der
Bürgermeister in Absprache mit der Verwaltung über die Verlängerung selbst
entscheiden soll (sofern die grundlegende Wirtschaftlichkeit außer Frage
steht).
Aus Sicht der Bauverwaltung sollte der
bestehende Vertrag mit der Fa. König aus Neuweiher auf
weitere 6 Jahre (bis zum 01.04.2021) „verlängert“ werden. Verlängerung soll
dabei heißen: weitere jährliche Verlängerung (sofern nicht die Fa. König selbst
zwischenzeitlich eine Vertragsaufhebung fordert oder die Marktentwicklung eine
Preissenkung erwarten ließe) und erneute Vorlage an den Gemeinderat dann 2020.
Die Fa. König führte die Kanal- und
Wasserunterhaltsarbeiten bis dato zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit
der Gemeinde Pullenreuth aus. Zudem sind die
vereinbarten Preisansätze gegenüber dem Markt angemessen und als wirtschaftlich
zu beurteilen. Eine Neuausschreibung würde demnach mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit kein wirtschaftlicheres Ergebnis herbeiführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Verlängerung der bestehenden
Kanal- und Wasserunterhaltsarbeiten mit der Fa. König
aus Neuweiher um weitere 6 Jahre bis zum 01.04.2021. Verlängerung soll dabei
heißen: weitere jährliche Verlängerung (sofern nicht die Fa. König selbst
zwischenzeitlich eine Vertragsaufhebung fordert oder die Marktentwicklung eine
Preissenkung erwarten ließe) und erneute Vorlage an den Gemeinderat dann 2020.